
GOGO PACK GMBH
Exportverpackung mit Erfahrung
ÃœBER UNS
Das Unternehen wurde 2017 durch Goran Pavlovic gegründet. Herr Pavlovic ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der GoGoPack und mittlerweile seit über 25 Jahren im Bereich Exportverpackung tätig.
Unternehmensgegenstand ist die Durchführung von transportgerechten Verpackungen für den See.-, Luft.-
und LKW Transport, sowie deren Vermittlung.
Hierzu zählt im Wesentlichen das Verpacken von Maschinen und Anlagenteile in Holzkisten oder auf Containerschlitten, einschließlich der Konservierung der Ware.

UNSERE LEISTUNGEN
EXPORTKISTEN
Transportgerechte Verpackung in Vollholz.- oder Sperrholzkisten.
Die Konservierung der Ware erfolgt in der Regel durch die Anwendung der Trockenmittelmethode unter Verwendung von PE.- oder Aluminiumverbundfolien.
Auch in der Verwendung von VCI Folien verfügen wir über die nötige Erfahrung.
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CONTAINERSCHLITTEN
Volumenoptimierte Verpackung auf Containerschlitten unter Anwendung der gängigen Korrosionsschutzmethoden
CONTAINER
Handling und Verladung auch von sperrigen Gütern in Container


FLATRACK
Beladung und Sicherung von Ladung mit Übermaß auf Flatrack
IMPRESSUM
Angaben gemäß § 5 TMG
Gogopack GmbH
Schweinekamp 4a
28816 Stuhr
Telefon: 0171 8847441
E-Mail: info@gogo-pack-gmbh.eu
Website: www.gogopack.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Goran Pavlovic
Registernummer: HRB 208237
Registergericht: Walsrode
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Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Geltung der Bedingungen
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Waren durch uns (Lieferungen) und für unsere Verpackungsleistungen (Leistungen). Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen daher ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Hiervon abweichende Bedingungen unseres Kunden haben keine Gültigkeit.
Erbringen wir im Zusammenhang mit einem Verpackungsauftrag zusätzliche Dienstleistungen eines Spediteurs und/oder lagern wir die Ware unseres Kunden ein, gelten für den Verpackungsauftrag diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und für die zusätzlichen Dienstleistungen und/oder den Lagervertrag jeweils die Allgemeinen Deutschen Spediteur Bedingungen 2017 (ADSp2017). Die ADSp2017 gelten im Übrigen abweichend von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für unsere Leistungen aufgrund eines Verkehrsvertrags im Sinne der ADSp2017, ausgenommen hiervon ist der Verpackungsauftrag. Die ADSp2017 gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Hiervon abweichende Bedingungen unseres Kun- den haben keine Gültigkeit.
Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadensort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadensereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.
Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vor- behalten.
Abbildungen und Beschreibungen in Prospekten, Preislisten etc. erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie sind, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, als Beschaffenheitsangaben zu verstehen.
Uns gegenüber abgegebene Bestellungen sind bindende Angebote, die wir nach unserer Wahl
innerhalb von zwei Wochen annehmen können. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe der Ware oder des verpackten Guts an den Kunden oder seinen Erfüllungsgehilfen erklärt werden.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, es sei denn, die Nichtbelieferung ist von uns zu vertreten, z.B. bei Nichtabschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir werden unseren Kunden über eine etwaige Nichtverfügbarkeit der Lieferung bzw. Leistung unverzüglich informieren und eine schon erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.
Subunternehmer
Wir sind berechtigt, für die Erfüllung unserer Lieferungen und Leistungen Subunternehmer einzusetzen.
Vergütung
Wir halten uns an unsere Angebotspreise 30 Tage seit dem Datum des Angebots gebunden, sofern nichts anderes angegeben wird. Maßgebend sind im Zweifel die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, rein netto ohne Skonti und sonstige Nachlässe ab Lager unter Ausschluss von Frachtkosten und zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren, wie Personal-, Materialkosten, Einkaufskonditionen etc. zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten und/oder tatsächlichen Lieferdatum wesentlich, sind wir berechtigt, von unserem Kunden eine Preisanpassung zu verlangen und, sofern keine Einigung zustande kommt, vom Vertrag zurückzutreten.
Ergeben sich bei der Abwicklung des Vertrages unvorhersehbare, erschwerte Arbeitsbedingungen oder verzögert sich die Abwicklung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, den Preis entsprechend dem zu erbringenden Mehraufwand angemessen zu erhöhen. Dies gilt auch dann, falls bei unserem Kunden zusätzliche Stillstandkosten des von uns eingesetzten Personals anfallen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Lieferungen und Leistungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Übergabe an unseren Kunden oder seinen Erfüllungsgehilfen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet des Nachweises eines höheren Verzugsschadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.
Skizzen, Entwürfe, Vorlagen, Muster, Modelle und ähnliche Vorarbeiten, die wir erbringen bzw. leisten und von unserem Kunden veranlasst sind, berechnen wir zusätzlich. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, sind wir berechtigt, hierfür die übliche und angemessene Vergütung in Rechnung zu stellen, § 632 Abs. 2 BGB.
Zurückbehaltungsrecht
Unser Kunde kann gegenüber unseren Ansprüchen nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
Liefer- und Leistungszeiten, Teillieferungen und -leistungen
Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung sind für die Liefer- und Leistungszeit die Angaben in unseren schriftlichen Auftragsbestätigungen maßgeblich.
Liefer- bzw. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung bzw. Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Naturkatastrophen, Betriebsstörung, Energieausfall usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind dann berechtigt, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird die Lieferung bzw. Leistung unmöglich oder unzumutbar, ohne dass wir dies zu vertreten haben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadens- Ersatzansprüche des Kunden bestehen dann nicht.
Wir sind zur Erbringung von Teillieferungen und - Leistungen berechtigt.
Mengen- und Maßtoleranzen
Mehr- oder Minderlieferungen sowie Maßtoleranzen in handelsüblichem Umfang sowie die Lieferung einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware, soweit letzteres technisch nicht
Pflichten unseres Kunden beim Verpackungsauftrag und Versicherung des Packguts
Alle zur Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen sowie die für Markierungen erforderlichen Angaben hat unser Kunde uns rechtzeitig, schriftlich vor Durchführung des Auftrages zukommen zu lassen.
Unser Kunde ist verpflichtet, uns das Gewicht und die sonstigen besonderen Eigenschaften des Packgutes, sowie Angaben über den Schwerpunkt und für etwaige Kranarbeiten die Anschlagpunkte rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Dasselbe gilt, falls eine zusätzliche und besondere Behandlung und/oder Lagerung des Packguts erforderlich ist. Dies ist beispielsweise bei Gütern der Fall, bei denen ein weitergehendes Korrosionsschutzverfahren (z.B. Dichtverpackung unter Zugabe von Trockenmittel) erforderlich ist.
Ist ein Gefahrgut Gegenstand des Verpackungsauftrages, ist unser Kunde verpflichtet, uns dies bei Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen, insbesondere die Art, Menge und Eigenschaften des Gefahrguts. Gefahrgüter sind an uns in für den Stoff zulässigen, unbeschädigten Behältnissen zu übergeben. Gefahrgüter sind ins- besondere solche im Sinne des ADR, IMDG-Code, RIS, ICAO-TI oder IATA-DGR.
Unser Kunde hat uns schriftlich auf besondere Risiken hinzuweisen, wie sie sich aus behördlichen Vorschriften und den Anforderungen des jeweiligen Transportweges, von Lade- und Transportmitteln (z.B. Bulk-Carrier), sowie bei einer eventuell vorgesehenen Nachlagerung auch hinsichtlich allgemeiner Umwelteinflüsse ergeben.
Unser Kunde stellt uns das zu verpackende Gut in einem für die Durchführung des Verpackungsauftrages geeigneten Zustand rechtzeitig zur Verfügung. Besonders korrosionsanfällige Teile sind gesäubert und mit geeigneten Kontakt-Korrosionsschutzmitteln behandelt zu übergeben.
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Verpackung in unserem Betrieb. Der rechtzeitige An- und Abtransport der Güter obliegt, soweit nicht anders vereinbart unserem Kunden. Ist der Verpackungsauftrag außerhalb unseres Betriebes durch- zuführen, hat der Auftraggeber ausreichenden Platz, Energie (Strom, Druckluft etc.) und die geeigneten Hebewerkzeuge und Hebemittel einschließlich des notwendigen Bedienungspersonals für eine zügige und fachgerechte Durchführung des Verpackungsauftrages unentgeltlich bereitzustellen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Lieferungen und Leistungen
Für die Übersetzung von Kolli-Listen in Fremdsprachen ist unser Kunde verantwortlich.
Unser Kunde ist für eine ausreichende Versicherung des Packguts verantwortlich (Trans- port-, Lager-, Außenlager- und Feuerversicherung). Sofern und soweit wir für den Kunden eine Versicherung abschließen sollen, ist hierüber eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung zu treffen. Unser Kunde trägt die Kosten der Versicherung und die damit verbundenen Aufwendungen gesondert.
Gefahrübergang beim Verpackungsauftrag
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Packguts geht mit dessen Übergabe (Beendigung des Entladevorgangs am Erfüllungsort der Verpackungsleistung) auf uns und ab Übergabe des von uns verpackten Gutes (Beginn des Beladevorgangs am Erfüllungs- ort der Verpackungsleistung) auf den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen (z.B. Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt) über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
Der Ãœbergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
Gefahrübergang beim Kaufvertrag und Transportversicherung
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
Der Ãœbergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
Wir schließen nur auf ausdrücklichen Wunsch unseres Kunden und auf dessen Kosten eine Transportversicherung ab.
Mängelansprüche und Rügepflicht
Ist das Anbringen eines ausreichenden, dem Stand der Technik entsprechenden Korrosionsschutzes Bestandteil der durch uns zu erbringenden Verpackungsleistung, ist als Beschaffenheit
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dieser Leistung der vereinbarte Konservierungszeitraum, gerechnet ab Verpackungsdatum, einzuhalten. Eine Haltbarkeitsgarantie ist mit dieser Vereinbarung nicht abgegeben.
Wir leisten Gewähr für ein Jahr nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung bzw. Ersatzlieferung. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Neuherstellung bzw. die Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen ist erst auszugehen, wenn uns hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Neuherstellung bzw. Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Neuherstellung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen, oder wenn sie aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Wegen geringfügiger Mängel ist ein Rücktritt unzulässig.
Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu; der Kunde ist zur Rückgewähr der Ware bzw. der Verpackung verpflichtet. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bzw. Verpackung beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware bzw. Verpackung. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
Mängelansprüche unseres Kunden setzen voraus, dass dieser den Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist. Unser Kunde trägt die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang der Rüge.
Unser Kunde hat den Nachweis für den Zeitpunkt seiner Feststellung und die Mangelhaftigkeit der Ware bzw. unserer Verpackungsleistung zu erbringen. Dies gilt bei Verpackungsleistungen insbesondere auch insoweit, als bei einer konservierenden Verpackung diese aus Gründen zollrechtlicher Inspektion geöffnet oder beschädigt wurde. Unser Kunde ist insbesondere verpflichtet, etwaige Beweise an Ort und Stelle zu sichern, damit wir die Gelegenheit haben, uns von der Berechtigung des geltend gemachten Anspruchs - dem Grunde und der Höhe nach - zu überzeugen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Lieferungen und Leistungen
Unserer Haftungsbegrenzung ergibt sich aus den Regelungen der §§ 12 - 14.
Abweichend von den vorstehenden Mängelhaftungsregelungen verkaufen wir gebrauchte Sachen, außer im Falle der Arglist, nur unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Garantiezusagen bleiben hiervon unberührt.
Haftungsbegrenzung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit eine von uns zu vertretende Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
Soweit eine uns zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist, beschränken wir unsere Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wobei dieser jedoch seinerseits auf die Höhe der Deckungssummen unserer Betriebs-Haftpflichtversicherung beschränkt ist. Unsere Deckungssummen betragen je nach Schadensart (Personen-, Sach-, Vermögensschaden, Schäden aus dem Umweltrisiko, Tätigkeitsschäden etc.) zwischen € 100.000,00 und € 1.000.000,00 pro Versicherungsfall, höchstens aber € 1.000.000,00 pro Kalenderjahr.
Unter Berücksichtigung der Regelung des Abs. 3 steht es unserem Kunden frei, wegen des besonderen Risikos einen weitergehenden Versicherungsschutz zu verlangen. Wir werden uns hierum bemühen, können jedoch angesichts der Besonderheiten des Versicherungsmarktes keine Gewähr übernehmen. Soweit wir eine weitergehende Versicherung zugunsten unseres Kunden abschließen, ist dieser verpflichtet, die anfallende Mehrprämie zu übernehmen.
Soweit nicht in Abs. 1 bis 4 anderweitig geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
Haftungsbegrenzung zugunsten Dritter
Soweit in § 12 und § 14 unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Ansprüche, die unser Kunde gegenüber unseren Erfüllungsgehilfen (Arbeitnehmer, Subunternehmer etc.) geltend macht.
Verjährung
Mängelansprüche - ausgenommen Schadensersatzansprüche - verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang.
Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche, die nicht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr.
Ausgenommen von den Regelungen der Abs. 1 und 2 sind Lieferantenregressansprüche gem. § 478 BGB.
Außerordentliche Kündigung
Der Vertrag kann von uns aus wichtigen Gründen, ohne Einhaltung einer Frist, gekündigt werden. Solche liegen insbesondere dann vor,
wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen unseres Kunden mangels Masse abgewiesen wird, wenn unser Kunde seinen wesentlichen vertraglichen Pflichten auch nach zweimaliger angemessener Fristsetzung hinsichtlich der Abhilfe des Vertragsverstoßes nicht nachkommt,
wenn für uns ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wird.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung, gleich aus welchem Grund, erhalten wir die vereinbarte Vergütung für die bis zur Kündigung nachweislich erbrachten Leistungen.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns verkauften Ware bzw. unserem Material bis zur Erfüllung aller Forderungen vor, die uns gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen.
Ist Gegenstand des Vertrags der Kauf einer Ware, ist unser Kunde berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo-Forderungen aus Kontokorrent) tritt unser Kunde bereits jetzt sicherungshalber bis zur Höhe unserer Forderung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an und ermächtigen ihn, die an uns abgetretene Forderung für
Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Lieferungen und Leistungen
seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
Der Kunde verwahrt unser Vorbehaltseigentum unentgeltlich. Er ist zur Versicherung in angemessenem, üblichem Umfang verpflichtet. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird unser Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe unseres Eigentums zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
Zur Sicherung aller unserer aus dem Vertrag zustehenden Forderungen steht uns ein hiermit vereinbartes, vertragliches Pfandrecht an unserer Ware bzw. an den uns zur Verpackung oder zur Ausübung sonstiger Tätigkeiten überlassenen Güter zu.
Datenschutz
Unser Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung verarbeiten und speichern und, sofern es die Bearbeitung seines Auftrags erforderlich macht, diese auch Subunternehmern oder Dritten (z.B. Speditionen etc.) zur Verfügung stellen, um seinen Auftrag auszuführen.
Geistiges Eigentum
Das geistige Eigentum bzw. gewerbliche Schutzrechte an von uns entwickelten Entwürfen, Vorlagen, Skizzen, Mustern, digitalen Daten etc. (nachfolgend: Arbeitsmaterialien) stehen
ausschließlich uns zu. Unser Kunde darf diese Arbeitsmaterialien nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung nutzen.
Abs. 1 gilt entsprechendes für unsere Leistungen, sofern in diesem geistiges Eigentum enthalten ist. Von uns in Waren, Verpackungen, Verpackungslösungen etc. enthaltenes geistiges Eigentum steht daher ausschließlich uns zu, es sei denn, wir haben mit unserem Kunden ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Sonstiges
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Stuhr, sofern unser Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn unser Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für diese Schriftformklausel.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn unser Kunde seinen Sitz im Ausland hat.
DATEN-
SCHUTZERKLÄRUNG
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Gogopack GmbH
Goran Pavlovic
Schweinekamp 4a
28816 Stuhr
Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Ihnen steht das Recht zu, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung
Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.
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